Barrierefreiheitserklärung
Die NOVOTERGUM GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Norm EN 301 549, die die Umsetzung der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA fordert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Viele Anforderungen der WCAG 2.1 wurden bereits umgesetzt, insbesondere:
Strukturierte Inhalte mit klaren Überschriften
Kontrastreiche Gestaltung für bessere Lesbarkeit
Tastaturbedienbarkeit auf den meisten Seiten
Semantisch korrekter Aufbau vieler Inhaltsbereiche
Einige Punkte befinden sich jedoch noch in Bearbeitung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgenden Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
Einzelne Bilder ohne
alt
-AttributeEinige interaktive Elemente (z. B. Slider oder Dropdowns) sind per Tastatur nicht vollständig bedienbar
PDF-Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei aufbereitet
Keine durchgehende Fokusführung bei Tastaturnavigation
Wir arbeiten bereits an der sukzessiven Optimierung dieser Punkte.
Geplante Maßnahmen
Ein umfassendes Barrierefreiheits-Audit wurde intern durchgeführt. Die vollständige Umsetzung der Anforderungen ist für Herbst 2025 geplant. Inhalte und Komponenten werden fortlaufend angepasst und überprüft.
Feedback und Kontakt
Wenn dir Barrieren auf unserer Website auffallen oder du Unterstützung beim Zugriff benötigst, melde dich gerne bei uns:
📧 E-Mail: kontakt@novotergum.de
📞 Telefon: 02054 93856-0
Schlichtungsverfahren
Falls du keine zufriedenstellende Rückmeldung erhältst, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach §16 BGG wenden:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 veröffentlicht und zuletzt am 01.07.2025 redaktionell überprüft.