Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die im beruflichen Kontext auf Missstände oder Rechtsverstöße aufmerksam machen und diese melden möchten.

Die interne Meldestelle für alle Unternehmen der United Therapy Gruppe – einschließlich NOVOTERGUM – wird zentral von der United Therapy Holding III GmbH betrieben.

Zugang zur Meldestelle

Du kannst Hinweise über unsere geschützte Plattform abgeben – auf Wunsch auch anonym:

👉 https://novotergum.personiowhistleblowing.com

Die Plattform wird von Personio Whistleblowing bereitgestellt und kann ausschließlich von den berechtigten Meldestellenverantwortlichen eingesehen werden.

Was kann gemeldet werden?

Gemäß HinSchG können insbesondere folgende Sachverhalte gemeldet werden:

  • Gesetzesverstöße (z. B. strafbare Handlungen, Korruption)

  • Verstöße gegen Datenschutz, Umwelt- oder Verbraucherschutz

  • Verstöße gegen Arbeitsschutz oder Beschäftigtenrechte

  • Versuche der Verschleierung solcher Verstöße

Hinweise auf rein privates Fehlverhalten sind nicht vom Gesetz geschützt.

Vertraulichkeit

Die Identität von Hinweisgeber:innen wird nach Maßgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vertraulich behandelt.

Meldungen werden ausschließlich von autorisierten Personen geprüft. Falsche oder missbräuchliche Hinweise können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 38 HinSchG).

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