D1-Verordnung

D1-Verordnung bei NOVOTERGUM Physiotherapie

Die D1-Verordung ist eine Kombination aus verschiedenen Leistungen. Darunter fallen die Krankengymnastik, die Manuelle Therapie und die Massage, aber auch die Krankengymnastik am Gerät und therapiebegleitende Maßnahmen wie die Wärme- oder Elektrotherapie. Der Therapeut entscheidet nach einer ausführlichen Untersuchung selbst, welche Heilmittelkombination geeignet ist, um den bestmöglichen Therapieerfolg zu erzielen.

 

D1-Verordnung bei Physiotherapie: NOVOTERGUM.

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