D1-Verordnung

D1-Verordnung

Die D1-Verordung ist eine Kombination aus verschiedenen Leistungen. Darunter fallen die Krankengymnastik, die Manuelle Therapie und die Massage, aber auch die Krankengymnastik am Gerät und therapiebegleitende Maßnahmen wie die Wärme- oder Elektrotherapie. Der Therapeut entscheidet nach einer ausführlichen Untersuchung selbst, welche Heilmittelkombination geeignet ist, um den bestmöglichen Therapieerfolg zu erzielen.

D1-Verordnung bei Physiotherapie: NOVOTERGUM.

Sie verfügen über eine D1-Verordnung? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin in Ihrem NOVOTERGUM Physiotherapie Zentrum.

Zentren welche diese Leistung anbieten:

Osteopathie für Erwachsene, Säuglinge und Kleinkinder