In Zeiten der Coronavirus Pandemie ist es für viele Patienten schwierig, ihre Physiotherapie weiter fortzusetzen. Die Situation verläuft dynamisch und führt zu täglichen Aktualisierungen und Anpassungen der notwendigen Maßnahmen. Jeden Tag kommt es zu mehr Schließungen und das öffentliche Leben wird zunehmend eingeschränkt. Ein Sektor, der auch in dieser akuten Verbreitungsphase des Virus aktiv bleiben muss, ist die Gesundheitsbranche.
NOVOTERGUM setzt auf PHYSIOFLIX
Die Akteure unseres Gesundheitswesens agieren als wichtige und zentrale Helfer in der Not. Denn die Eindämmung der Ausbreitung gehört momentan zu den wichtigsten Zielen. Damit verbunden ist jedoch auch die Sicherheit aller gesunden Patienten sowie der Ärzte, Therapeuten und Praxisteams. Wie können Therapieleistungen weiterhin fortgeführt werden, während gleichzeitig das Infektionsrisiko durch eine sichere räumliche Distanz geringgehalten wird? NOVOTERGUM leistet seinen Beitrag als einer der größten Anbieter im Bereich der Physiotherapie durch eine ganz besonders innovative Maßnahme und setzt zum Schutz der Patienten, Therapeuten und Teamassistenzen auf Videosprechstunden. Für die Umsetzung dieser effektiven Sicherheitsmaßnahme wird die eigens für physiotherapeutische Zwecke entwickelte online Plattform PHYSIOFLIX genutzt. Die Technologie entstammt der bereits bewährten und KBV-zertifizierten Videosprechstunde „sprechstunde.online“.
Sichere Distanz durch Krankengymnastik per Video
Aufgrund der aktuellen Notlage durch die Corona Pandemie haben die Kassenverbände zusammen mit dem GKV-Spitzenverband am 18 März 2020 beschlossen, die Abgabe von Heilmitteln per Telemedizin vorübergehend zuzulassen (zunächst bis zum 30.04). Unter streng geregelten Bedingungen dürfen Physiotherapeuten also nun gewisse Leistungen auch per Videotelefonie erbringen. Laut der neuen Regelung können folgende Heilmittelrezepte bei der Physiotherapie per Videotelefonie abgerechnet werden: Bewegungsübungen/orthopädisches Turnen“ (X0301), „Atemgymnastik“ (X0302), „Atem- und Kreislaufgymnastik“ (X0303), „Krankengymnastische Behandlung, auch Atemgymnastik, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung“ (/X0501), „Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage, auch Atemtherapie bei cystischer Fibrose (Mukoviszidose) (X0701), „Krankengymnastik, auch Atemtherapie, bei Mukoviszidose und schweren Bronchialerkrankungen, 60 Min.. Solange alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Therapeutin oder der Therapeut sichergestellt hat, dass der Patient sich in der körperlichen und geistigen Lage befindet, die Videobehandlung durchzuführen, steht der online Therapie nichts mehr im Wege.
Für Patienten bietet die Videosprechstunde einige Vorteile. So können die Einheiten der Therapie durchgeführt werden, ohne dass sich Patient und Therapeut einem Ansteckungsrisiko aussetzen müssen, wie es vor Ort in der Praxis womöglich der Fall wäre. Insbesondere für Personen aus den Risikogruppen bietet diese Option eine sichere und angenehme Alternative zum Praxisbesuch. Auch der Weg zur Praxis, welcher womöglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden muss, entfällt mithilfe der online Therapie. Selbst im Falle von Schließungen der Physiotherapie-Zentren können Patienten dank der Videosprechstunde die Therapie weiter fortsetzen und aktiv etwas gegen ihre Schmerzen tun. So können akute Beschwerden trotz des derzeitigen Ausnahmezustandes nicht chronisch werden.
Aufklärung und Transparenz
Da sich NOVOTERGUM für die Nutzung der Videosprechstunde entschieden hat, können die einzelnen Standorte unverzüglich mit der Umsetzung beginnen. Patienten können sich sicher sein, dass alle nötigen Voraussetzungen hierfür sichergestellt werden. Die Therapeuten stellen bei der telemedizinischen Beratung und Therapie immer die notwendige Privatsphäre sicher, damit die Sitzung ungestört erfolgt und der Datenschutz gewährleistet ist. Eine gute Beleuchtung ist ebenfalls Grundbedingung für die online Therapie per Videosprechstunde. Jede Patientin und jeder Patient wird vorab über die freiwillige Nutzung der Videosprechstunde informiert. Außerdem wird die Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Verfügung gestellt, die der Patient aktiv einwilligen muss. Zu Beginn der ersten Sitzung werden dann noch einmal Fragen geklärt und bei Bedarf ausführlich über die Videosprechstunde aufgeklärt. Die Sitzungen werden nicht aufgezeichnet und die Vertraulichkeit bleibt jederzeit gewahrt. Wichtig ist vor allem, dass Patienten bei Schwindel oder sonstigem Unwohlsein sofort Bescheid geben.
Nach Ende der Sitzung vermerkt der Therapeut oder die Therapeutin die Videosprechstunde mit einem „V“ oder „Video“ auf der Rückseite der Heilmittelverordnung. Die Patienten dürfen die erbrachten Leistungen neuerdings auf elektronischem Wege bestätigen, zum Beispiel per Bestätigungs-E-Mail.
Fazit
Patienten der Physiotherapie können insbesondere in der aktuellen Lage durch die Coronavirus Pandemie erheblich von der Videosprechstunde profitieren. Das Infektionsrisiko wird durch die räumliche Distanz aus dem Weg geräumt, während die Therapie trotzdem weiter fortgesetzt werden kann. Bei Fragen oder Bedenken können Sie sich jederzeit bei uns melden. Weitere Informationen über PHYSIOFLIX finden Sie unter https://physioflix.de/.